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FAQ

Kundenfragen

Grundsätzlich kann ein Taxi vorbestellt oder adhoc über die Rufnummern 0711/55 10 000 – 0711/19 410   bestellt werden. Ihre Vorbestellung für eine Taxifahrt in der Zukunft wird unter den oben genannten Rufnummern gerne entgegengenommen.

TAXIBESTELLUNG

Gerne können Sie für Ihre Bestellung auch eine unserer Apps nutzen.

Taxi Stuttgart – Bundesweit. 

Taxi.eu – Europaweit.

TAXIBESTELLUNG PER APP

Grundsätzlich kann eine Krankenfahrt über unsere Hotline Nummern bestellt werden. Bei detaillierten Anfragen kann alles während den normalen Bürozeiten unter den Nummern  0711 55398 / -34 / -37 / -31 angefragt werden, oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

 fahrtkosten@taxi-auto-zentrale.de

BESTELLUNG EINER KRANKENFAHRT

Melden Sie sich einfach auf eine unserer Hotline Nummern und bestellen Sie ihr Taxi. Ein geschulter Schichtleiter kümmert sich um Ihre Bestellung und organisiert das benötigte Fahrzeug für Sie.

BESTELLUNG EINES ROLLSTUHLTAXIS?

Sie waren mit der Dienstleistung eines Fahrers nicht zufrieden? Melden Sie sich bei uns. Wir gehen der Sache umgehend nach. Der Fahrer wird vorgeladen und muss vor unserem  Beschwerdemanagment vorsprechen.

Tel.: 0711/ 55 100 00

BESCHWERDEN ÜBER EINE FAHRT

Im Raum Stuttgart haben wir ca. 80 Taxiplätze. Die Anfahrt zum Kunden erfolgt vom nächstgelegenen Taxiplatz der in der Regel wenige Minuten von der Abholadresse entfernt ist.

WO KOMMT DAS TAXI HER

Sie haben eventuell etwas im Taxi verloren? Bitte melden Sie sich über die Hotline. Wir ermitteln und erfragen dies bei den uns angeschlossenen Fahrzeugen. Die Taxi Auto Zentrale bewahrt Fundsachen nicht auf. Der Fahrer behält es für drei Tage im Fahrzeug und übergibt es dann entweder im Fundbüro oder bei einer Polizeiwache.

ETWAS IM TAXI VERLOREN

Über unseren Taxirechner können Sie jederzeit den ca. Preis für Ihre Fahrt ermitteln.

SIE MÖCHTEN EINEN PREIS ERMITTELN

Am Flughafen in der Ankunftsebene Terminal 1 Ebene 2 befindet sich unser Flughafenbüro. Sie benötigen einen Kindersitz für Ihre Taxifahrt? Oder wollen vor Abflug Ihren Kindersitz bei uns lagern? Alles kein Problem. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter vor Ort an, machen Sie es sich in unserem Lounge Bereich gemütlich und Ihr Anliegen wird erledigt.

FRAGEN ZUM FLUGHAFEN

Sie möchten Gutscheine oder eine Kundennummer, Privat oder für Ihre Firma erwerben? Rufen Sie unter der Rufnummer  0711/ 55 398-0 während der Bürozeiten an.

ANFRAGE AUF GUTSCHEINE - KUNDENNUMMER

Als Teil des ÖPNV sind wir auch während der Pandemie, 24 Stunden an 365 Tagen mit unseren Fahrzeugen für Sie da. Eine große Anzahl an Fahrzeuge verfügt über einen Spuckschutz und alle Fahrzeuge werden ständig desinfiziert. 

FAHRTEN WÄHREND DER PANDEMIE

Die Beförderungsentgelte im Pflichtfahrgebiet berechnen sich ausschließlich nach der jeweils gültigen Tarifordnung, welche die Landeshauptstadt Stuttgart erlässt.

Der Taxifahrer darf nur den vom Fahrpreisanzeiger angezeigten Beförderungspreis fordern. Zuschläge sind nur für die in der Tarifordnung festgelegten Fälle erlaubt und müssen berechnet werden.

Fahrten nach außerhalb des Geltungsbereichs der Tarifordnung unterliegen der freien Vereinbarung. Wird bei solchen Fahrten keine Vereinbarung zwischen dem Taxiunternehmer/Fahrer und dem Fahrgast getroffen, tritt der Taxitarif in Kraft.

BEFÖRDERUNGSENTGELTE

Das Handgepäck des Fahrgastes soll, sofern nicht zu befürch­ten ist, dass es das Taxi verschmutzt oder beschädigt, vom Fahrgast in das Innere des Fahrzeuges mitgenommen werden können. Andere Gegenstände sind im Kofferraum des Fahrzeugs unterzubringen. Gegenstände, die Schmutz, Feuchtigkeit oder dergleichen hinterlassen, dürfen nicht auf die Sitzplätze gelegt werden.

Hunde und Kleintiere dürfen kostenlos mitbefördert werden, wenn dadurch
die Betriebssicherheit im Taxi nicht gefährdet wird. Der Taxifahrer kann
hierzu Einzelanweisungen geben und insbesondere bestimmen, dass Vorkehrungen gegen eine mögliche Beschmutzung des Fahrgastraumes getroffen werden (§ 15 BOKraft). Blindenhunde sind stets, Gepäck, Kinderwagen
und Krankenfahrstühle, soweit technisch möglich, ohne Zuschlag mitzubefördern.

BEFÖRDERUNG VON GEPÄCK UND TIEREN

Es gelten folgende Tarife:
1. Grundtarif bei Inanspruchnahme eines Taxis 4,20 €
2. Mindestentgelt (Grundtarif und eine Schalteinheit) 4,30 €
3. Arbeitstarife
a) Tarif 1 (bis 4 km gefahrene Strecke):
Personenbeförderung unabhängig von der
Anzahl der Fahrgäste 0,10 € je angefangene 33,33 m
Beförderungsstrecke, Kilometerpreis = 3,00 €
b) Tarif 2 (ab 4 km gefahrene Strecke):
Personenbeförderung unabhängig von der
Anzahl der Fahrgäste 0,10 € je angefangene 40,00 m
Beförderungsstrecke, Kilometerpreis = 2,50 €
c) Zeittarif 0,10 € je 9,47 Sekunden = 38,00 €/Std.
Der Zeittarif tritt bei Anhalten oder verkehrsbedingtem
Langsamfahren des Taxis in Kraft.
4. Zuschlag
Für Großraumfahrzeuge (PKW, die bauartbedingt
– einschließlich Fahrersitz – mit 6 und mehr Sitzplätzen
in Fahrtrichtung ausgestattet sind), wenn mindestens
5 Personen – ohne Fahrer – gleichzeitig befördert werden. 7,00 €

TAXITARIF

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