FAQ
Kundenfragen
Grundsätzlich kann ein Taxi vorbestellt oder adhoc über die Rufnummern 0711/55 10 000 – 0711/19 410 bestellt werden. Ihre Vorbestellung für eine Taxifahrt in der Zukunft wird unter den oben genannten Rufnummern gerne entgegengenommen.
TAXIBESTELLUNG
Gerne können Sie für Ihre Bestellung auch eine unserer Apps nutzen.
Taxi Stuttgart – Bundesweit.
Taxi.eu – Europaweit.
TAXIBESTELLUNG PER APP
Grundsätzlich kann eine Krankenfahrt über unsere Hotline Nummern bestellt werden. Bei detaillierten Anfragen kann alles während den normalen Bürozeiten unter den Nummern 0711 55398 / -34 / -37 / -31 angefragt werden, oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
BESTELLUNG EINER KRANKENFAHRT
Melden Sie sich einfach auf eine unserer Hotline Nummern und bestellen Sie ihr Taxi. Ein geschulter Schichtleiter kümmert sich um Ihre Bestellung und organisiert das benötigte Fahrzeug für Sie.
BESTELLUNG EINES ROLLSTUHLTAXIS?
Sie waren mit der Dienstleistung eines Fahrers nicht zufrieden? Melden Sie sich bei uns. Wir gehen der Sache umgehend nach. Der Fahrer wird vorgeladen und muss vor unserem Beschwerdemanagment vorsprechen.
Tel.: 0711/ 55 100 00
BESCHWERDEN ÜBER EINE FAHRT
Im Raum Stuttgart haben wir ca. 80 Taxiplätze. Die Anfahrt zum Kunden erfolgt vom nächstgelegenen Taxiplatz der in der Regel wenige Minuten von der Abholadresse entfernt ist.
WO KOMMT DAS TAXI HER
Sie haben eventuell etwas im Taxi verloren? Bitte melden Sie sich über die Hotline. Wir ermitteln und erfragen dies bei den uns angeschlossenen Fahrzeugen. Die Taxi Auto Zentrale bewahrt Fundsachen nicht auf. Der Fahrer behält es für drei Tage im Fahrzeug und übergibt es dann entweder im Fundbüro oder bei einer Polizeiwache.
ETWAS IM TAXI VERLOREN
Über unseren Taxirechner können Sie jederzeit den ca. Preis für Ihre Fahrt ermitteln.
SIE MÖCHTEN EINEN PREIS ERMITTELN
Am Flughafen in der Ankunftsebene Terminal 1 Ebene 2 befindet sich unser Flughafenbüro. Sie benötigen einen Kindersitz für Ihre Taxifahrt? Oder wollen vor Abflug Ihren Kindersitz bei uns lagern? Alles kein Problem. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter vor Ort an, machen Sie es sich in unserem Lounge Bereich gemütlich und Ihr Anliegen wird erledigt.
FRAGEN ZUM FLUGHAFEN
Sie möchten Gutscheine oder eine Kundennummer, Privat oder für Ihre Firma erwerben? Rufen Sie unter der Rufnummer 0711/ 55 398-0 während der Bürozeiten an.
ANFRAGE AUF GUTSCHEINE - KUNDENNUMMER
Als Teil des ÖPNV sind wir auch während der Pandemie, 24 Stunden an 365 Tagen mit unseren Fahrzeugen für Sie da. Eine große Anzahl an Fahrzeuge verfügt über einen Spuckschutz und alle Fahrzeuge werden ständig desinfiziert.
FAHRTEN WÄHREND DER PANDEMIE
Die Beförderungsentgelte im Pflichtfahrgebiet berechnen sich ausschließlich nach der jeweils gültigen Tarifordnung, welche die Landeshauptstadt Stuttgart erlässt.
Der Taxifahrer darf nur den vom Fahrpreisanzeiger angezeigten Beförderungspreis fordern. Zuschläge sind nur für die in der Tarifordnung festgelegten Fälle erlaubt und müssen berechnet werden.
Fahrten nach außerhalb des Geltungsbereichs der Tarifordnung unterliegen der freien Vereinbarung. Wird bei solchen Fahrten keine Vereinbarung zwischen dem Taxiunternehmer/Fahrer und dem Fahrgast getroffen, tritt der Taxitarif in Kraft.
BEFÖRDERUNGSENTGELTE
Das Handgepäck des Fahrgastes soll, sofern nicht zu befürchten ist, dass es das Taxi verschmutzt oder beschädigt, vom Fahrgast in das Innere des Fahrzeuges mitgenommen werden können. Andere Gegenstände sind im Kofferraum des Fahrzeugs unterzubringen. Gegenstände, die Schmutz, Feuchtigkeit oder dergleichen hinterlassen, dürfen nicht auf die Sitzplätze gelegt werden.
Hunde und Kleintiere dürfen kostenlos mitbefördert werden, wenn dadurch
die Betriebssicherheit im Taxi nicht gefährdet wird. Der Taxifahrer kann
hierzu Einzelanweisungen geben und insbesondere bestimmen, dass Vorkehrungen gegen eine mögliche Beschmutzung des Fahrgastraumes getroffen werden (§ 15 BOKraft). Blindenhunde sind stets, Gepäck, Kinderwagen
und Krankenfahrstühle, soweit technisch möglich, ohne Zuschlag mitzubefördern.
BEFÖRDERUNG VON GEPÄCK UND TIEREN
Es gelten folgende Tarife:
1. Grundtarif bei Inanspruchnahme eines Taxis 4,20 €
2. Mindestentgelt (Grundtarif und eine Schalteinheit) 4,30 €
3. Arbeitstarife
a) Tarif 1 (bis 4 km gefahrene Strecke):
Personenbeförderung unabhängig von der
Anzahl der Fahrgäste 0,10 € je angefangene 33,33 m
Beförderungsstrecke, Kilometerpreis = 3,00 €
b) Tarif 2 (ab 4 km gefahrene Strecke):
Personenbeförderung unabhängig von der
Anzahl der Fahrgäste 0,10 € je angefangene 40,00 m
Beförderungsstrecke, Kilometerpreis = 2,50 €
c) Zeittarif 0,10 € je 9,47 Sekunden = 38,00 €/Std.
Der Zeittarif tritt bei Anhalten oder verkehrsbedingtem
Langsamfahren des Taxis in Kraft.
4. Zuschlag
Für Großraumfahrzeuge (PKW, die bauartbedingt
– einschließlich Fahrersitz – mit 6 und mehr Sitzplätzen
in Fahrtrichtung ausgestattet sind), wenn mindestens
5 Personen – ohne Fahrer – gleichzeitig befördert werden. 7,00 €
TAXITARIF
FAQ
Taxifahrer
Bei Fahrzeugwechsel oder für jegliche Änderung der Merkmale bedarf es der Schriftform. Entsprechende Formulare finden Sie, oder vor Ort in der Verwaltung.
Grundsätzlich soll der Schichtwechsel außerhalb des Taxiplatzes stattfinden, um sich nicht Gegenseitig zu benachteiligen.
Positionieren nur ab Position 2!
Die Fahrer mit P1 müssen sich im Fahrzeug bereithalten. Zu P1 gehören auch die Fahrzeuge, die „erster Kombi“ oder „erster Großraum“ sind. Ist also das vierte Fahrzeug in der Reihe der erste Kombi oder Großraum, so hat sich der Fahrer im Fahrzeug bereitzuhalten.
GENERELL GILT: WIRD EIN AUFTRAG ANGENOMMEN UND GIBT DER FAHRER DIESEN ZURÜCK WIRD NICHT POSITIONIERT.
Sollte Materialfahrt oder Bluttransport nicht erwünscht sein, kann man sich nur komplett von allen Krankenfahrten sperren lassen.
Alle, die das Merkmal Kurier haben, sind verpflichtet diese Aufträge durchzuführen. Bei Nichtannahme des Auftrages folgt der Verlust der Position und Entzug des Merkmals.
Ab sofort ist das Merkmal TS (Trennscheibe) aktiv. Bei Kundenbestellung wird das entsprechende Fahrzeug vermittelt. Für die Unternehmen die eine Trennscheibe außerhalb der TAZ organisiert haben, bitte das Merkmal schriftlich hinterlegen.
Bei Anfrage der Kunden bei Taxis mit mehr wie vier Personen das Fahrzeug verbindlich zugesagt. Dementsprechend sind Großraumaufträge Pflichtaufträge.
Der Fahrgastraum eines Taxis hat stets in einem sauberen und gepflegten Zustand zu sein.
Der äußere Zustand des Fahrzeuges muss gepflegt und je nach Witterung in einem sauberen Zustand sein. Unfallschäden, Lack-, und Folienschäden sind binnen 14 Tage nach Feststellung zu beheben. Im Kofferraum des Fahrzeugs muss ausreichend Platz für den Transport von Koffern und sonstige Gepäck der Fahrgäste vorhanden sein.
Der Taxifahrer hat auf den Taxiständen und Nachrückplätzen Ruhe, Ordnung und Sauberkeit einzuhalten. Jede vermeidbare Belästigung Anderer durch Lärm ist verboten. Insbesondere bei Nacht sind die Wagentüren leise zu schließen, laute Unterhaltungen sind zu vermeiden. Audio-, sowie Sprechfunk-, oder Datenfunkanlagen müssen auf mäßige Lautstärke eingestellt sein.
Der Motor ist bei einem stehenden Fahrzeug unverzüglich abzuschalten.
Der Fahrer hat seinen Dienst in angemessener, sauberer Kleidung und vorschriftsmäßigem ordnungsgemäßem Schuhwerk (mit Socken/Strümpfen) auszuführen. Die Vorschriften des Nichtraucherschutzes sind unbedingt einzuhalten. Im Fahrzeug gilt ein generelles Rauchverbot. Im Benehmen gegenüber Fahrgästen und Kollegen sind freundliches, höfliches und rücksichtsvolles Auftreten und Verhalten absolute Voraussetzung. Dies gilt vor allem bei Fahraufträgen über kurze Strecken.
Bei starkem Auftragseingang oder bei wenig verfügbaren Taxen kann der Regelablauf kurzzeitig geändert werden, um eine optimale Kundenbedienung zu besorgen.
Die TAZ führt im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig Kontrollen von Fahrzeugen und Taxifahrern durch. Hierzu ermächtigte Personen der TAZ weisen sich durch einen von der TAZ ausgestellten Kontrollausweis aus. Im Falle von Beanstandungen fertigen die Kontrolleure einen Bericht, der dem zuständigen Funkleiter unverzüglich zu übermitteln ist, der die Beanstandungen dem Disziplinarausschuss nach dieser Ordnung zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen zuleitet.
Manchmal kommt es vor dass du nicht mehr weißt in welcher Straße der Taxiplatz war?
Kein Problem.
Taxiplätze in Stuttgart!
Taxiplätze auf den Fildern!