Sie haben Fragen. Wir die Antworten.
FAQ–Fahrer
In unserem FAQ-Bereich für Fahrer finden Sie die erforderlichen Formulare zu Fahrzeugmerkmalen und Fahrerdetails sowie den Leitfaden zu unserer Arbeitskultur.
Bei Fahrzeugwechsel oder Änderung von Merkmalen ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier auf der Webseite in digitaler Form oder direkt vor Ort in der Verwaltung.
Schichtwechsel sollen grundsätzlich außerhalb der Taxiplätze stattfinden, um gegenseitige Behinderungen zu vermeiden.
Positionierungen sind erst ab Position 2 zulässig.
Fahrer auf Position 1 (P1) müssen sich jederzeit im Fahrzeug bereithalten. Zur Position 1 zählen auch Fahrzeuge, die als „erster Kombi“ oder „erster Großraum“ eingestuft sind.
Befindet sich also beispielsweise das vierte Fahrzeug in der Reihe als erster Kombi oder Großraum, ist auch dessen Fahrer verpflichtet, im Fahrzeug zu bleiben.
Bei Kundenanfragen für Fahrten mit mehr als vier Personen ist das Fahrzeug mit dem Merkmal Großraum zur Durchführung verpflichtet. Großraumaufträge gelten somit als Pflichtaufträge.
Generell gilt: Wird ein Auftrag angenommen und anschließend vom Fahrer zurückgegeben, erfolgt keine Positionierung.
Im Falle einer Fehlfahrt wird über Funk eine Positionierung 0 vergeben.
Sollte die Durchführung von Materialfahrten oder Bluttransporten nicht erwünscht sein, ist ausschließlich eine vollständige Sperrung für alle Krankenfahrten möglich. Einzelne Leistungen können nicht separat abgewählt werden.
Alle Fahrer mit dem Merkmal Kurier sind verpflichtet, entsprechende Aufträge auszuführen. Wird ein Auftrag nicht angenommen, führt dies zum Verlust der aktuellen Position sowie zum Entzug des Merkmals.
Das Merkmal TS (Trennscheibe) ist ab sofort aktiv. Bei entsprechender Kundenbestellung wird automatisch ein Fahrzeug mit diesem Merkmal vermittelt. Unternehmen, die eine Trennscheibe außerhalb der TAZ installiert haben, müssen dieses Merkmal schriftlich hinterlegen.
Der Fahrgastraum eines Taxis muss jederzeit sauber und gepflegt sein. Auch der äußere Zustand des Fahrzeugs ist regelmäßig zu pflegen und den Witterungsverhältnissen entsprechend sauber zu halten. Unfall-, Lack- und Folienschäden sind innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung zu beheben. Im Kofferraum muss stets ausreichend Platz für den Transport von Koffern und sonstigem Gepäck der Fahrgäste vorhanden sein.
Auf Taxiständen und Nachrückplätzen sind Ruhe, Ordnung und Sauberkeit einzuhalten. Jede vermeidbare Belästigung durch Lärm ist untersagt. Besonders in der Nacht gilt: Wagentüren sind leise zu schließen, laute Unterhaltungen zu vermeiden und Audio-, Sprechfunk- oder Datenfunkanlagen nur in mäßiger Lautstärke zu betreiben.
Der Motor eines stehenden Fahrzeugs ist unverzüglich auszuschalten.
Fahrer haben ihren Dienst in angemessener, sauberer Kleidung sowie mit ordnungsgemäßem Schuhwerk (mit Socken oder Strümpfen) auszuführen. Die Vorschriften des Nichtraucherschutzes sind strikt einzuhalten – im Fahrzeug gilt ein generelles Rauchverbot.
Gegenüber Fahrgästen und Kollegen ist stets ein freundliches, höfliches und respektvolles Auftreten erforderlich, insbesondere auch bei Fahrten über kurze Strecken.
Bei starkem Auftragseingang oder bei wenig verfügbaren Taxen kann der Regelablauf kurzzeitig geändert werden, um eine optimale Kundenbedienung zu besorgen.
Im Rahmen der Qualitätssicherung führt die TAZ regelmäßig Kontrollen von Fahrzeugen und Fahrern durch. Die hierzu befugten Personen weisen sich mit einem von der TAZ ausgestellten Kontrollausweis aus.
Bei Beanstandungen erstellen die Kontrolleure einen Bericht, der unverzüglich an den zuständigen Funkleiter weitergeleitet wird. Dieser übermittelt den Vorgang an den Disziplinarausschuss, der gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen einleitet.
Manchmal kommt es vor dass du nicht mehr weißt in welcher Straße der Taxiplatz war?
Kein Problem.