Krankenfahrten

Selbstverständlich führen wir auch Transporte mit Beförderungsscheinen (Transportscheine) aus. Um diese abrechnen zu können, müssen sie vollständig ausgefüllt sein. Hierzu ein Muster und eine von der Kasse ausgestellte Genehmigung.

Wichtig:

Zu bemerken ist, dass ambulante Fahrten ohne Genehmigung nicht übernommen werden. Fahrten bei Einlieferung ins oder Entlassungen vom Krankenhaus werden unter Berücksichtigung des Eigenanteils von der Kasse bezahlt.

 

 

Krankentransportschein