Oft gestellte Fragen
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Taxigutscheine
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Welche Möglichkeiten bieten mir Taxi-Gutscheine?
Kunden, Firmen oder Veranstalter haben die Möglichkeit, vorausbezahlte Gutscheine (Wertgutscheine) zu kaufen oder Blankogutscheine zu erhalten.
Diese Gutscheine nimmt jedes Taxi an, welches der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart angeschlossen ist.
Wertgutscheine ermöglichen dem Fahrgast eine Fahrt über den Wert des Gutscheins (Staffelung: 3 €, 5 € und 10 €), wohingegen auf Blankogutscheinen der gesamte Fahrpreis eingetragen werden kann. Bei Blankogutscheinen wird dem Käufer vor Ausgabe der Gutscheine eine Kundennummer durch die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG zugewiesen und am Monatsende eine Rechnung erstellt.
Vorausbezahlte Gutscheine oder Blankogutscheine bieten Veranstaltern oder Firmen die Möglichkeit, Besucher, Kunden, Mitarbeiter usw. auf Firmenkosten befördern zu lassen.
Wertgutscheine eignen sich selbstverständlich auch sehr gut als Geschenkgutscheine für Angehörige oder Freunde.
Interesse geweckt?
Ansprechpartner: Monika Heidorn taz(at)taxi-auto-zentrale.de -
Monatliche Rechnung für Taxifahrten
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Kann ich auch eine Monatsrechnung bekommen, wenn ich regelmäßig fahre?
Uns gut bekannte Kunden können auf Rechnung fahren. Sie erhalten von uns eine Kundennummer, wenn Sie uns eine kurze schriftliche Anforderung mit Rechnungsanschrift zuschicken.
Ansprechpartner: Antonio Tridico tridico(at)taxi-auto-zentrale.de -
Regelmäßige Krankenfahrten
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Was muss ein Patient beachten, der regelmäßig zur Krankenbehandlung gefahren werden muss?
Der Patient sollte eine Genehmigung für die Fahrten bei seiner Krankenkasse holen und diese zusammen mit der ärztlichen Verordnung an die Taxizentrale schicken. Dann bekommt er eine Kundenkarte mit Kundennummer. Diese Karte muss bei jeder Fahrt im Taxi vorgezeigt werden.
Ansprechpartner: Antonio Tridico tridico(at)taxi-auto-zentrale.de -
Genehmigung der Krankenkasse
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Warum brauche ich eine Genehmigung? Ich habe die Fahrten doch von meinem Arzt verordnet bekommen!
Mit der Verordnung, die der Arzt dem Patienten ausstellt, geht der Patient zur Krankenkasse. Letztendlich entscheidet diese über die Genehmigung der Fahrt bzw. der Fahrten.
Ansprechpartner: Antonio Tridico tridico(at)taxi-auto-zentrale.de -
Monatliche ärztliche Verordnung bei Serienfahrten
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Weshalb brauche ich bei Serienfahrten monatlich eine neue ärztliche Verordnung?
Die Krankenkassen rechnen monatlich mit der Taxi-Auto-Zentrale ab und vergleichen die Tage, an denen gefahren wurde. Nicht genehmigte Fahrten werden reklamiert und den Patienten von der TAZ in Rechnung gestellt.
Ansprechpartner: Antonio Tridico tridico(at)taxi-auto-zentrale.de -
Verordnung und Genehmigung als Original
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Reicht die Kopie, das Fax, die e-mail von der ärztlichen Verordnung?
Nein, die Krankenkassen brauchen die Originale der ärztlichen Verordnungen und auch der Genehmigung, die sie von der Taxi-Auto-Zentrale übermittelt bekommen. Die Patienten müssen uns diese Originale zuschicken, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ansprechpartner: Antonio Tridico tridico(at)taxi-auto-zentrale.de -
Höhe des Eigenanteils
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Wie viel Eigenanteil muss ich pro Fahrt bezahlen?
Der Eigenanteil an einer Krankenfahrt von oder zur stationären Behandlung beträgt 10 % der Fahrtkosten, allerdings mindestens 5 € und höchstens 10 €
Beispiel 1: Eine Krankenfahrt von oder zum Krankenhaus in der Stadt kostet 15,60 €. Ein Anteil von 10 % wären gerundet 1,60 €. Da der Mindestanteil 5 € beträgt, sind diese 5 € zu zahlenBeispiel 2: Eine Fahrt geht nach Offenburg (ca. € 146.-). Mit 10 % berechnet müsste der Patient € 14,60 bezahlen. Der Patient muss jedoch nur den Höchstbetrag von € 10.- bezahlen.
Ansprechpartner: Monika Bög boeg(at)taxi-auto-zentrale.de -
Befreiung von Zuzahlungen
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Wann wird man von der Zuzahlung befreit?
Die Krankenkasse entscheidet, ob der Patient von der Zuzahlung befreit wird. Seine persönliche finanzielle Lage wird hierbei berücksichtigt.
Ansprechpartner: Antonio Tridico tridico(at)taxi-auto-zentrale.de -
Fundbüro / Fundsachen
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Was kann ich machen, wenn ich was im Taxi vergessen habe?
Da wir als Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG kein eigenes Fundbüro haben, bleiben verlorene Gegenstände für eine gewisse Zeit in dem Fahrzeug, in welchem sie verloren wurden, oder sie werden bei den örtlichen Fundbüros abgegeben.
Als erstes sollten Sie in unserer Vermittlungszentrale anrufen (0711/55 10000), den verlorenen Gegenstand beschreiben und Angaben zum Fahrzeug und zum Zeitpunkt der Fahrt machen.
Zusätzlich können Sie auch im Fundbüro anrufen (nähere Informationen unter: Fundbüro Stuttgart) oder die Onlinesuche benutzen, welche sie hier finden.









