Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart
Einkaufsgenossenschaft des Stuttgarter Taxigewerbes e G. Karlsbader Straße 42 70372 Stuttgart

Ausbildungsgang

Um die für das Fahren eines Taxis notwendige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erhalten sind verschiedene Voraussetzungen notwendig und zu erfüllen. Verankert ist dies in der: § 48 Fahrerlaubnisverordnung - FeV

Der Antrag
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen muss der Antragsteller bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Verwaltungsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung / Führerscheinstelle bzw. Landratsamt) den Antrag einreichen (Kosten gem. Gebührenordnung). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8 Wochen.

Die persönliche Zuverlässigkeit
Die persönliche Zuverlässigkeit muss durch ein polizeiliches Führungszeugnis entsprechend der Belegart 0 nachgewiesen werden. Es dürfen keine Bedenken gegen den Antragsteller bestehen. Beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart kann dieses Führungszeugnis direkt über die Führerscheinstelle beantragt werden (nur für Antragsteller, die in Stuttgart wohnen). Sonst muss das polizeiliche Führungszeugnis beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Mindestalter
Das 21. Lebensjahr muss vollendet sein.

Die allgemeine Fahrerlaubnis
Erforderlich ist die allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse B.

Die körperliche und geistige Eignung
Die körperliche und geistige Eignung muss durch ein ärztliches Gutachten (nach Ziff. 1 der Anlage 5 zu §11 Abs.9 FeV) ausgestellt von einem Amtsarzt, Arbeitsmediziner oder hauptamtlich angestellten Betriebsarzt, bestätigt sein.
Zusätzlich ist ein betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BFG) (nach Ziffer 2 der Anlage 5 zu §11 Abs.9 FeV) erforderlich. Beide Gutachten müssen bei Antragstellung vorgelegt werden.

Das Sehvermögen
Das Sehvermögen ist über eine ärztliche Bescheinigung (nach §12 Abs.6 FeV i. V. m. Anlage 6 Nr. 2.1 FeV) nachzuweisen. Die Mindestschärfe von 1,0 muss auf dem besseren Auge erreicht werden. Es darf keine Farbsinnstörung vorliegen (normales Gesichtsfeld und Stereosehen).

Der Nachweis über Ihre Fahrpraxis
Bewerber um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen nachweisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang eine Fahrerlaubnis der Klasse B hatten.

Ortskenntnisprüfung
Taxifahrer(innen) müssen eine amtliche Ortskundeprüfung für das Pflichtfahrgebiet (= Geltungsbereich der amtlich festgesetzten Beförderungsentgelte) ablegen. Wird ein Taxifahrer in einem anderen Gebiet tätig als in demjenigen, für das er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, so muss er diese Kenntnisse für das andere Gebiet nachweisen.
Beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart kann diese Ortskenntnisprüfung 14-tägig mittwochs um 9.00 Uhr abgelegt werden. Anmeldung im Schalterbereich (1. Stock) der Führerscheinstelle ist um 8.30 Uhr. Mitzubringen sind: Pass/Personalausweis, Kugelschreiber und 46,- EURO. Die Terminangaben sind ohne Gewähr. Es wird daher empfohlen, sich ein bis zwei Tage vor den Terminen unter der Telefonnummer 2 16-38 30 zu vergewissern.


Damit all diese Hürden elegant gemeistert werden können, bietet Ihnen die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG verschiedene Schulungskurse mit einer Abschlußprüfung an. Sie sind damit nicht nur auf die Prüfung des AföO gut vorbereitet, sondern dürfen nach dort bestandener Ortskundeprüfung sofort voll am Service und der Fahrtenvermittlung der TAZ Stuttgart teilnehmen.




Anmeldung:

Die Anmeldung zum Schulungskurs muss bis spätestens 10 Tage vor Schulungsbeginn (Freitags bis 12ºº Uhr) mit Zahlung der Kursgebühr von 600,- EURO erfolgt sein.
Die Anmeldung zu allen anderen Kursen muss spätesten eine Woche vor Kursbeginn mit Zahlung der jeweiligen Kursbegühr erfolgt sein.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt jeweils 1 Woche vor Prüfungstermin in der Verwaltung der

Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG (4.OG)


Karlsbader Straße 42


70372 Stuttgart



Nur bezahlte Schulungen und Prüfungen gelten als angemeldet.



Vor der Anmeldung zur Schulung empfehlen wir Ihnen, das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung abzuwarten. Zur Anmeldung wie auch zum Schulungskurs oder zur Prüfung muss unbedingt ein Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) vorgelegt werden. Ebenfalls müssen bei der Anmeldung zwei Passbilder abgegeben werden.
Die Anmeldung zum Schulungskurs oder zur Prüfung ist nur persönlich und bei Bezahlung der entsprechenden Gebühren in der Verwaltung möglich.
Nicht angemeldete oder zu spät kommende Personen haben keinen Anspruch auf Teilnahme. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Prüfungen oder Schulungen verfallen die bezahlten Gebühren.

Öffnungszeiten der Verwaltung:


Montag bis Freitag  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Mittwoch und Donnerstag  13:00 Uhr bis 16.00 Uhr


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