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Taxigutscheine
Kunden und Unternehmer haben die Möglichkeit vorausbezahlte Gutscheine (Wertgutscheine) oder Blankogutscheine zu kaufen. Diese Art Gutscheine nimmt jedes Taxi, welches der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart angeschlossen ist an.
Wertgutscheine ermöglichen dem Fahrgast eine Fahrt über den Wert des Gutscheins (Staffelung: 3 €, 5 € und 10 €), wohingegen auf Blankogutscheinen der gesamte Fahrpreis eingetragen werden kann. Bei Blankogutscheinen wird dem Käufer vor Ausgabe der Gutscheine eine Kundennummer durch die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG zugewiesen.
Vorausbezahlte Gutscheine oder Blankogutscheine bieten die Möglichkeit Veranstalter, Besucher, Kunden, Mitarbeiter usw. auf Firmenkosten befördern zu lassen.
Wertgutscheine eignen sich selbstverständlich auch sehr gut als Geschenkgutscheine für Angehörige oder Freunde.
Interesse geweckt?
Fahrpreise
Weshalb sind die Preise gleicher Fahrstrecken unterschiedlich?
Die Fahrten können sich deshalb bei gleichen Fahrstrecken im Preis unterscheiden weil der Zeitfaktor eine Rolle spielt, z.B. Ampeln, Feierabendverkehr oder Stau,... usw.
Krankenfahrt
Ein Patient muss regelmäßig zur Krankenbehandlung gefahren werden, was muss er tun?
Der Patient sollte eine Genehmigung für die Fahrten bei seiner Krankenkasse holen und uns diese schicken und dann bekommt er eine Kundenkarte mit Kundennummer. Diese Karte muss bei jeder Fahrt im Taxi vorgezeigt werden.
Befreiung von Zuzahlungen
Ab wann wird man von der Zuzahlung befreit?
Die Krankenkassen entscheiden ob der Patient von der Zuzahlung befreit wird. Die persönliche finanzielle Lage des Patienten wird hierbei berücksichtigt.
Eigenanteil
Wie viel Eigenanteil muss ich pro Fahrt bezahlen?
Mindestens € 5,00 und höchstens € 10,00 pro Fahrt oder 10 % der Fahrt.
Bei Fahrten einschließlich € 50.- beläuft sich der Eigenanteil auf € 5.-.
Liegt der Fahrpreis über € 50.- sind 10% des Fahrpreises, ABER höchstens € 10.- zu entrichten.
Beispiel: Eine Fahrt geht nach Offenburg (ca. € 146.-). Mit 10 % berechnet müsste der Patient € 14,60 bezahlen. Der Patient muss jedoch nur den Höchstbetrag von € 10.- bezahlen.
Genehmigung
Warum brauche ich eine Genehmigung. Ich habe die Fahrten doch von meinem Arzt verordnet bekommen?
Mit der Verordnung, die der Arzt dem Patienten ausstellt geht hat der Patient zur Krankenkasse. Letztendlich entscheidet diese über die Genehmigung der Fahrt bzw. Fahrten.
Monatliche ärztliche Verordnung
Weshalb brauche ich noch monatlich eine ärztliche Verordnung?
Da die Krankenkassen monatlich mit der Taxi-Auto-Zentrale abrechen und die gefahrenen Tage vergleicht. Nicht genehmigte Fahrten werden reklamiert und werden den zuzahlenden Patienten in Rechnung gestellt.
Monatsabrechnung
Jemand fährt regelmäßig Taxi und wünscht eine Monatsabrechnung
Uns gut bekannte Kunden können auch auf Rechnung fahren. Sie erhalten von uns eine Kundennummer wenn Sie uns eine kurze schriftliche Anforderung mit Rechnungsanschrift zuschicken.
Verordnung als Original
Reicht die Kopie, das Fax, die e-mail der ärztlichen Bescheinigung?
Nein, die Krankenkassen brauchen das Original der Verordnungen bzw. Genehmigungen von der Taxi-Auto-Zentrale. Die Patienten sollten uns diese Originale zuschicken um Missverständnisse zu vermeiden.
Fundbüro / Fundsachen
Da wir als Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG kein eigenes Fundbüro haben, bleiben verlorene Gegenstände für eine gewisse Zeit in dem Fahrzeug, in welchem Sie verloren wurden oder sie werden bei den örtlichen Fundbüros abgegeben.
Als erstes sollten Sie in unserer Vermittlungszentrale anrufen (0711/55 10000), den verlorenen Gegenstand beschreiben und falls Sie Angaben zum Taxi haben, diese nennen.
Zusätzlich können Sie auch im Fundbüro anrufen (nähere Informationen unter: Fundbüro Stuttgart) oder die Onlinesuche benutzen, welche sie hier finden.

